Die Jungen Liberalen, die Jugendorganisation der FDP, machen Druck auf die Regierung: Sie wollen das Wahlalter so schnell wie möglich auf 16 Jahre herabsenken. Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat, soll nach Vorstellung von JuLi-Vorsitzenden Jens Treutine den Bundestag mitwählen dürfen. Während es in seiner eigenen Partei zumindest einige Zustimmung gibt, stößt die Idee bei der CDU auf Ablehnung. Die SPD und die Grünen haben sich ebenfalls für eine Absenkung des Wahlalters ausgesprochen.
Gründe für eine Wahlrechtsänderung gibt es einige: Jugendliche sind heute früher erwachsen und gebildeter. Die Fridays for Future Demonstrationen haben gezeigt, dass die Bewegung mehr war als nur ein Trend. Jugendliche wollen heute frühzeitig ihr Schicksal in die Hand nehmen und die Zukunft mitbestimmen.
Ein anderer Grund liegt in der Demografie der Wähler. Junge Menschen neigen eher dazu, progressive Parteien wie die SPD, die Grünen und zu einem gewissen Maß die FDP zu wählen. Die CDU erreicht jedoch traditionell eher ältere Wählerschichten. Bei einer Herabsetzung würden die Christdemokraten Prozente an Wählerstimmen verlieren.
Gute Argumente für eine Reform
Auf der Landesebene in Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Hamburg und auf kommunaler Ebene gibt es bereits das Wahlrecht mit 16 Jahren, und bislang sind die Erfahrungen durchaus positiv gewesen. Der oft genannte Vorwurf, es würde die Reife zur Entscheidung fehlen, wird von den Befürwortern zurückgewiesen. Denn mit 16 darf man bereits Bier trinken, einen Verein und sogar eine Partei gründen und bestimmte Geschäfte machen. Oftmals wird die Volljährigkeit als Maßstab für die Fähigkeit, am gesamten Gesellschaftsleben teilzunehmen, vorgebracht. Gegner des neuen Wahlrechts argumentieren, dass man mit 18 die volle Geschäftsfähigkeit erreicht, aber auch voll straffähig ist. Man sieht das Wahlrecht als ebenso wichtig an, wie die Straffähigkeit und die Geschäftsfähigkeit.
Als weiteres Argument werden aber nicht nur die guten Erfahrungen auf Landesebene angebracht, sondern der Hinweis, dass man ja über die Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit ebenso diskutieren könne.